Konsumtion

Ein Straftatbestand ist in einem anderen nicht notwendig enthalten, die eine Tat trifft aber regelmäßig und typischerweise mit der Begehung einer anderen zusammen, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die schwerere Deliktsform miterfasst und aufgezehrt wird.

Der Wohnungseinbruch des Diebes

Er steht vor der Tür und hat gelernt, mit seinem Brecheisen umzugehen. Wo er früher die Schlösser noch beschädigte, hebelt er sie jetzt geschickt auf und hinterlässt keine Spuren.

Dies ist ihm aber erst nach sehr langer Erfahrung, die sich an den Schwielen an seinen Händen zeigt, möglich. Er schleicht zum Schmuckkästchen im Gang und nimmt eine kleine Perle und eine mächtige diamantene Halskette mit. Beim späteren Verkauf wird die Perle nicht ins Gewicht fallen. Er gibt sie dem Hehler als kostenloser Bonus.

Erläuterung:

=> Das beschädigungslose Öffnen und die frühere Beschädigung: Nicht notwendig enthalten

=> Die Schwielen an den Händen als Zeichen langer Erfahrung: Regelmäßig und typischerweise zusammentreffend

=> Die kleine Perle als kostenlose Beigabe: Unrechts- und Schuldgehalt wird miterfasst und aufgezehrt

Problem:

„Kann ein verwirklichtes Regelbeispiel Straftatbestände konsumieren?“