Körperliches Misshandeln

Alle substanzverletzenden Einwirkungen auf den Körper des Opfers sowie jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Beim Ritterturnier

Der erste Schlag mit der Keule durchschlägt den Schild und reißt eine Schramme in den Oberarm des Gegners. Einer edlen Dame wird vom Anblick des Blutes übel und sie lässt ihr Apfelschälmesser aus der Hand fallen. Der Getroffene hat immer noch ein zuversichtliches Grinsen im Gesicht, sein anderer Arm ist ohne einen Kratzer. Er hebt schnell sein Schwert, treibt den Gegner zurück und gewinnt das Gefecht.

Erläuterung:

=> Der durchschlagene Schild: Substanzverletzende Einwirkung

=> Schramme im Oberarm: Körper

=> Übelkeit der Dame: Übel

=> Messer: Unangemessen

=> Grinsen: (körperliches) Wohlbefinden

=> Unverwundeter Arm: Körperliche Unversehrtheit

=> Heben des Schwertes: Mehr als nur unerheblich

Problem:

„Inwiefern sind ärztliche Heileingriffe als Körperverletzung anzusehen?“