Hilfeleisten

Ein Hilfeleisten liegt in jedem Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter begangene Rechtsgutsverletzung verstärkt hat.

Drei Helfer für den Dieb auf dem Firmengelände

Der Erste ist der Hausmeister, er sperrt das unüberwindliche Tor auf.

Der Zweite ist eine der Wachen, er schaltet die anderen mit einem Betäubungsgewehr aus.

Der Dritte ist ein Autoverleiher, er gibt dem Täter in Kenntnis des Tatplans einen größeren Lieferwagen. Damit kann der Täter noch mehr Dinge aus dem Firmengebäude mitnehmen.

Erläuterung:

=> Der Hausmeister: ermöglicht

=> Die Wache: erleichtert

=> Der Autoverleiher: trägt zur Verstärkung der Rechtsgutsverletzung bei.

Probleme:

1. „Muss die Beihilfehandlung zumindest mitursächlich für den Haupttaterfolg sein?“

2. „Kann Beihilfe auch durch neutrales Alltagsverhalten erfolgen?“

3. „Möglichkeit von Beihilfe zwischen Vollendung und Beendigung der Haupttat?“