Gewerbsmäßig

Derjenige handelt gewerbsmäßig, der sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will.

Der Taschendieb vor dem Theater

Er stiehlt jedes Mal, wenn die Leute ganz berauscht aus der Vorstellung kommenstets am selben Platz, rechts vom Ausgang, steht er.

Die Leute, mit ihren überquellenden Geldbörsen, laufen an ihm vorbei. Er kommt nach Hause und breitet die heute Beute auf dem Tisch auf einem großen Haufen aus. Er blickt auf den Kalender an der Wand und markiert den Sonntag der nächsten Woche, den Tag der kommenden Vorstellung. Von bis dahin kann er von der Beute gut leben.

Erläuterung:

=> Er steht immer am selben Platz: wiederholte Tatbegehung

=> Leute laufen an ihm vorbei: fortlaufend

=> Überquellende Geldbörsen: Einnahmequelle

=> Großer Haufen: von einigem Umfang

=> Zeit im Kalender bis zur nächsten Vorstellung: gewisse Dauer

Anmerkung: Schon die erste Tat mit gewerbsmäßiger Absicht kann genügen.