Gewahrsam

Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen und deren Reichweite von der Verkehrsauffassung bestimmt wird.

Der Dieb trägt das Gemälde nachts aus dem Museum

Er sieht sich um, niemand ist in der Nähe, doch er hält das Bild noch fester und trägt es weiter. Man sieht seinen klar auf den Fluchtweg gerichteten Blick, der ausdrückt, dass er das Bild auch haben will. An der Straße, an der sein Fluchtauto steht, ist es menschenleer, kein Verkehr weit und breit unter dem Mond.

Erläuterung:

Der feste Griff um das Bild: tatsächliche Sachherrschaft

Blick auf den Fluchtweg: Herrschaftswillen

Kein Verkehr weit und breit: Verkehrsauffassung

Anmerkung: Wer will, kann dies als Fortsetzung zur ersten Museumsdiebgeschichte (Entwendung der Statue) sehen oder das Geschehen nun zum Beispiel in einer reinen Gemäldegalerie spielen lassen.

Problem:

„Begriff des Gewahrsams?“