Gesamturkunden

Eine Gesamturkunde entsteht, wenn mehrere Einzelurkunden in dauerhafter Form so zu einem einheitlichen Ganzen verbunden werden, dass sie über ihre Einzelbestandteile hinaus einen selbständigen, für sich bestehenden Erklärungssinn aufweisen und nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung der Beteiligten dazu bestimmt sind, ein erschöpfendes Bild über einen bestimmten Kreis fortwährender Rechtsbeziehungen zu vermitteln.

Der Aktenordner

Er enthält mehrere Einzelblätter, die zusammengeheftet sind. Es ist eine Strafakte, der Staatsanwalt betrachtet alle Blätter und erlangt so Gewissheit über die Tat. Er beginnt mit der Anklageschrift. Daneben steht sein Gesetzbuch. Der Staatsanwalt hat ein klares Bild der Tat im Kopf und schildert alle Rechtsbrüche ausführlich in der Anklageschrift.

Erläuterung:

=> Mehrere Einzelblätter: mehrere Einzelurkunden

=> Zusammengeheftet: in dauerhafter Form zu einem Ganzen verbunden