Fremd (1)

Eine Sache ist fremd, wenn sie im Eigentum eines anderen steht, also weder herrenlos ist noch ausschließlich dem Täter selbst gehört.

Kleidersack zum Abholen an der Straße, Bestimmungsort ist Afrika

Hieran kann man gut die Definition verdeutlichen: Ein Obdachloser kommt vorbei, will sich Kleidung nehmen, blickt aber zum Haus hin und denkt sich: „Rechtlich kenne ich mich nicht aus, aber die Kleider werden wohl entweder noch dem Hauseigentümer oder schon dem karitativen Dienst (er sieht den Lastwagen ja bereits in der Ferne anrollen) gehören.“

Der Obdachlose geht betrübt weiter und findet eine hingeworfene alte Zeitung.

Er nimmt sie auf und blickt sich um: Niemand reklamiert die Zeitung für sich. Glücklicher als zuvor begibt er sich zur nächsten Parkbank, deckt sich mit der Zeitung zu und schläft ein.

Erläuterung:

=> Gedanke an einen anderen potentiellen Eigentümer: „Eigentum eines anderen“

=> Die weggeworfene Zeitung: „herrenlos“

=> Ansichnahme der weggeworfenen Zeitung: ausschließlich dem Täter gehörend

Anmerkung: Entscheidend ist also nur die Frage nach dem (auch Mit-!)Eigentum eines anderen.

Im Fall der weggeworfenen Zeitung liegt eine Dereliktion vor, das Eigentum wurde mit dem Wegwerfen aufgegeben. Die Stadt hat nicht, wie etwa ein Kinobesitzer, Gewahrsam an verlorenen Gegenständen hat, automatisch Eigentum an allen auf die Straße geworfenen Gegenständen. Dies will sie auch gar nicht.