Fehlgeschlagener Versuch

Fehlgeschlagen ist der Versuch einer Straftat in erster Linie dann, wenn die zu ihrer Ausführung vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandlichen Erfolg entweder gar nicht oder zumindest nicht ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann.

Der schwächliche Angreifer

Er will sein Opfer, einen Boxer, mit bloßen Händen attackieren, dieser wehrt sich aber zu gut: Der Täter ist chancenlos und kann sein Ziel nicht erreichen. Er blickt auf seine schwächlichen Arme und merkt, dass er diesen Gegner entweder gar nicht oder nur mit einer Waffe besiegen kann, die aber weit entfernt in seinem Auto liegt.

Er flieht beschämt und wütend über seine Selbstüberschätzung vom Ort des Geschehens.

Erläuterung:

=> Angriff mit bloßen Händen: Die Handlungen

=> Seine Chancenlosigkeit: Das Ziel nicht erreicht

=> Der Blick auf die Hände: Die zur Verfügung stehenden Mittel

=> Gar nicht oder nur mit der weit entfernten Waffe: Gar nicht oder nicht ohne zeitlich relevante Zäsur

Problem:

„Existenz der Figur des „fehlgeschlagenen Versuchs“?“