Fehlgehen der Tat

Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt lenkt, dieser Angriff jedoch fehlgeht und ein anderes Objekt trifft, das der Täter nicht anvisiert hatte und gar nicht verletzen wollte.

Die Schneeballschlacht

Der Schütze nimmt den eisigen Schneeball in die Hand und sieht sein Ziel, den Jungen auf der anderen Seite der Straße. Er zeigt, mit dem Finger genau diesen anvisierend, auf ihn und wirft. Er verfehlt ihn aber. Der Schneeball trifft vielmehr ungewollt seinen Freund fünf Meter dahinter am See und bringt ihm eine Wunde am Kopf bei. Der Schütze läuft schnell zu ihm und erkundigt sich, wie es dem Getroffenen geht.

Erläuterung:

Der eine Junge, das Ziel, steht dafür, dass es um ein bestimmtes Ziel gehen muss. Der zeigende Finger bedeutet die Individualisierung durch den Täter selbst. Das Fehlgehen versteht sich von selbst. An den Umstand, dass der Täter das getroffene Objekt nicht anvisiert haben darf, erinnert hier die Tatsache, dass genau der Ungewollte getroffen wurde.

Beim Heraneilen und sich Erkundigen nach dem Befinden denkt man daran, dass der Täter bei der aberratio ictus das getroffene Objekt auch nicht verletzen wollte.

Anmerkung: Entscheidendes Element bei der aberratio ictus ist die Konkretisierung des Vorsatzes auf das verfehlte Zielobjekt. Wurde nämlich auch das Treffen eines anderen in Kauf genommen, dann liegt eine Vorsatztat (dolus eventualis!) vor und nicht etwa Fahrlässigkeit wie hier.

Probleme:

Bestrafung wegen vorsätzlicher vollendeter Tat bei der aberratio ictus?

Wiederholung:

Der Schneeball, der andere Junge, der zeigende Finger, das Verfehlen, das falsche Ziel und der heraneilende Schütze.