Eventualvorsatz

Dieser liegt vor, wenn der Täter es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

Der Autofahrer an der Kurve

Er ist noch 100 Meter von der unübersichtlichen Rechtskurve entfernt und er sieht das Gedenkkreuz vor der Biegung. Sein Fuß drückt aber trotzdem das Gaspedal herunter und er beschleunigt weiter.

Erläuterung:

Das Sehen des an den Tod mahnenden Gedenkkreuzes meint das ernstlich für möglich Halten. Das Betätigen des Gaspedals trotz dieses Wissens erinnert an das sich damit Abfinden.

Problem:

„Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit?

Wiederholung:

Der Blick auf das Gedenkkreuz und der Tritt auf das Gaspedal.