Erforderlich (1)

Die Notwehrhandlung muss zur Angriffsabwehr geeignet sein und das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellen.

Enterprise

Bei einem Angriff wird die Strahlenpistole nur auf Betäubung gestellt. So kann der Zweck die Feinde zu überwältigen auch ohne Todesopfer erreicht werden.

Erläuterung:

=> Strahlenpistole auf Betäubung: zur Angriffsabwehr geeignet

=> Vergleich mit der Einstellung „Töten“: das mildeste Mittel

Anmerkung: Hier besteht ein Unterschied zu „erforderlich“ beim Notstand. Dort war vom sichersten Mittel die Rede. Zwar kann muss sich auch bei der Notwehr der Verteidiger nicht auf eine unsichere Abwehr einlassen, die Betonung ist aber anders: Es geht um das mildeste Mittel.