Besitzerhaltungsabsicht
Dies ist der Wille, eine Entziehung des erlangten Gewahrsams zugunsten des Bestohlenen zu verhindern.
Die Villenbande: Vor dem Schlag
Kurz vor dem Schlag sah der Dieb an der Wand nach oben zum erleuchteten Fenster. Er stellte sich vor, wie der Wächter ihm die Beute entreißen und oben dem Bestohlenen wiedergeben würde. Dies wollte er verhindern.
Erläuterung:
=> Entreißen der Beute durch den Wächter: Entziehung des Gewahrsams zugunsten des Bestohlenen
=> Verhinderungswille: zu verhindern