Beibringung

Eine Beibringung ist dann gegeben, wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfaltet.

Anschlag auf das Giftopfer: Fortsetzung

Die Organismen gelangen in die Lunge des Opfers und heften sich dort an die Innenwände des Organs. Nach kurzer Zeit zeichnet sich innen in der Lunge ein sich ausbreitendes dunkles Muster ab.

Erläuterung:

=> An die Innenwände: Mit dem Körper in Verbindung

=> Ausbreitendes dunkles Muster: Entfaltet (die Wirkung)