Befriedetes Besitztum

Darunter ist ein Grundstück zu verstehen, das durch zusammenhängende, nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren in äußerlich erkennbarer Weise gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist.

Das Grundstück

Ein Zaun ist um das Grundstück gespannt, unterbrochen nur vom Gartentor. Neben dem Tor steht ein großes Schild: Betreten verboten! Einige stehen davor und wollen herein, haben aber nicht den Mut dazu.

Erläuterung:

=> Zaun: zusammenhängende Schutzwehren

=> Gartentor (als Unterbrechung): nicht notwendig lückenlos

=> Schild: äußerlich erkennbar

=> Hereinwollende: willkürliches Betreten