Auf frischer Tat betroffen

Der Täter wird bei Ausführung oder alsbald nach Vollendung der Wegnahme am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe von einem anderen wahrgenommen, bemerkt oder schlicht angetroffen.

Die Villendiebe im Pech

Zusammen sind sie noch in die Villa geschlichen, es war Mondschein. Der erste Safe ist schon geplündert, einige transportieren die Beute ab. Da ein Alarm! Der Safeknacker wird noch bei seiner Tätigkeit vom Hausdiener gesehen (und festgesetzt). Die „Abtransportierer“ teilen sich auf: Einen hört der Nachbar beim Klettern über den Zaun. Der Zweite wird mit der Beute keine 50 Meter von der Villa entfernt in einem kleinen Wäldchen mit der Beute zufällig erwischt, nachdem er sich dort 15 Minuten lang, auf eine Möglichkeit zur endgültigen Flucht wartend, verborgen hatte.

Anmerkung: Die Definition hat einen räumlichen und einen zeitlichen Aspekt und mehrere „Betreffensalternativen“. Dies alles verteilt sich auf die drei „Protagonisten“.

Erläuterung:

=> Der Safeknacker wird bei seiner Tätigkeit in der Villa gesehen: Er wird bei Ausführung am Tatort wahrgenommen.

=> Der Flüchtende am Zaun wird gehört: Er wird alsbald nach Vollendung in unmittelbarer Nähe des Tatorts bemerkt

=> Das „Käuzchen im Walde“ wird in 50 Meter Entfernung nach 15 Minuten zufällig erwischt: Er wurde alsbald nach der Vollendung in unmittelbarer Nähe zum Tatort lediglich angetroffen