Arglos

Der ist arglos, der sich im Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht.

Die Keule hinter dem Rücken: Abwandlung

Hier kann man wieder an die Person zuvor denken, die mit geschlossenen Augen, nun mit einer Augenbinde als Einschlafhilfe, in der Sonne liegt.

Erläuterung:

=> Augenbinde: sich keines Angriffs versieht

Problem:

„Normative Einschränkung der Arglosigkeit bei vorheriger Herbeiführung einer Notwehrlage durch das Opfer?“