Anvertraut

Diejenigen Sachen sind anvertraut, die der Täter vom Eigentümer oder von einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder auch nur zurückzugeben.

Der Fondsmanager

Der Fondsmanager soll laut Anweisung auf dem Monitor das investierte Geld zur Vermehrung verwenden, er blättert in Kapitalzeitschriften. Zudem soll er einen Geldsack, der neben seinem Schreibtisch steht, nur aufbewahren. Einige Aktien in seiner Schublade gibt er dem Auftraggeber bei nächster Gelegenheit zurück.

Erläuterung:

=> Anweisung auf dem Monitor: Verpflichtung

=> Kapitalzeitschriften (=Geldvermehrung): zu einem bestimmten Zweck

=> Geldsack: aufbewahren

=> Aktien in der Schublade: zurückzugeben

Problem:

„Anvertraut auch bei gesetzeswidrigen Zwecken?“