Andere Schutzvorrichtungen

Dies sind alle sonstigen Vorkehrungen und technischen Mittel, die dazu bestimmt und geeignet sind, Sachen gegen Entwendung zu schützen, den ungehinderten Zugriff auf sie auszuschließen und ihre Wegnahme wenigstens zu erschweren.

Stacheldrahtzaun um eine wertvolle Vase (im Museum nicht unbedingt realistisch, vielleicht aber in einem Zeichentrickfilm)

Man sieht sich den Stacheldraht genau an: Er kann nur den Zweck haben, Leute abzuhalten, und tut das gewiss auch recht gut. Ein Dieb (schwarze Maske über seinen Augen) will die Vase entwenden, erkennt aber das Hindernis und überlegt erst einmal. Er versucht, mit der Hand durch den Draht zu greifen, dies gelingt ihm aber nicht. Der Dieb packt nun seinen Eisenschneider aus, und tut sich nicht leicht beim Durchtrennen des Drahtes. Er schnauft und schwitzt. Dass er letztlich dann auch noch erwischt wird, weil die Videokamera einen stillen Alarm ausgelöst hat (ein weiteres gutes Beispiel für unsere Definition), interessiert hier nicht mehr weiter, freut aber gewiss den Eigentümer.

Erläuterung:

=> Der Stacheldraht: gegen Entwendung zu schützen

=> Zögern des Diebes: bestimmt und geeignet

=> Greifen: ungehinderter Zugriff

=> Erfolglosigkeit des Greifens: ungehinderten Zugriff auszuschließen

=> Schweres Durchtrennen mit dem Eisenschneider: Wegnahme zumindest zu erschweren

Problem:

„Elektromagnetische Sicherungsetiketten als Fall von § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB?“