Actio libera in causa

Ein selbstverschuldeter Defekt ist gegeben und der Täter hat die Ursachenreihe zu einer bestimmten Straftat, mit deren Ausführung er nach dem Verlust seiner Schuldfähigkeit beginnt, noch im Zustand der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vorsätzlich oder fahrlässig in Gang gesetzt.

Der rasende Alkoholiker

Er sitzt da und trinkt beinahe bis zur Bewusstlosigkeit, um straflos rasen zu können. Er setzt das Glas ab, steht auf und verlässt das Lokal durch die große Tür. Er setzt sich in sein Auto und fährt los, wilde Kurven auf der Fahrbahn ziehend.

Erläuterung:

=> Das Trinken: das Selbstverschuldete

=> Das Abstellen des Glases: Der Beginn der verantwortlich gesetzten Ursachenreihe

=> Das Steigen ins Auto: Beginn der Tat erst nach dem Verlust der Schuldfähigkeit

Problem:

„Ist die actio libera in causa als Rechtsfigur anzuerkennen?“