Absicht

Absicht ist gegeben, wenn es dem Täter bei der Tötung darauf ankommt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, wobei diese Absicht nicht die einzige Triebfeder für den Tötungsentschluss sein muss.

Erläuterung:

Es wird die Definition der Absicht (siehe oben) mit dem weiteren Tatbestand kombiniert. An das ausreichende Motivbündel kann man sich dadurch erinnern, dass im Tatbestand selbst zwei Möglichkeiten (ermöglichen oder verdecken) genannt ist, also auch dort ein „Bündel“ vorliegt.