Knieperstr. 20
18439 Stralsund
Markt 25
17489 Greifswald
Innenstadt
Mecklenburg-Vorpommern
Montag |
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Dienstag |
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Mittwoch |
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Donnerstag |
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1991 Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsanwalt Ulrich Lichtblau betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Er ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.