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Thomas Müller

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kzl. Chasklowicz Seitz & Coll.

Am Bleichanger 5
87600 Kaufbeuren
Altstadt
Bayern

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Bürozeiten

Montag 08:0018:00
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Freitag 08:0018:00

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1999 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Bewertungen für Thomas Müller

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Auf seinem Fachgebiet nicht nur maximal und immer aktuell rechtskundig, eloquent, schlagfertig, selbstbewusst und voll engagiert, sondern zudem auch eine wirklich bemerkenswerte Ausnahme unter seinen Fachkollegen und Kolleginnen, da zu dem riesigen rechtlichen und gerichtlichen Erfahrungsschatz von Herrn Müller im Rechtsgebiet des Bau- und Architektenrecht, eine ungewöhnliche und unglaubliche Fachkenntnis in allen praktischen Bereichen des Baus dazu kommt. Herr Müller kann sich fachspezifisch und spontan mit jedem Architekten, Bauträger, Bauleiter, Handwerker und Gutachter umfänglich bzgl. deren fachspezifisch geschuldeter Maßnahmen, etwaiger Mängel hierbei und auch deren fachgerechte Behebung, selbst, ohne Zuhilfenahme eines entsprechenden Fachmannes direkt und „auf Augenhöhe“ auseinandersetzen kann. Im Gegensatz zu fast allen Fachanwaltskollegen hat sich Herrr Müller nämlich neben dem Studium und seiner Fachanwaltsausbildung, autodidaktisch nahezu jedes notwenige Berufs- und Praxiswissen aller in einem Bauverfahren grundsätzlich beteiligter Berufsträger, von der Bauplanung des Architekten bis zu den einzelnen Bauabschnitten, den jeweiligen Gewerken samt aktueller berufsständischer Anforderungen an die übliche und fachgerechte Ausführung der einzelnen Arbeitsschritte hin, angeeignet und ist daher auch in praktischen Baubelangen, dem Erkennen, Einschätzen und fachlichem Diskurs ob mit dem Architekt, dem Bauherr oder Bauträger oder auch dem Gerichtsbausachverständigen eigenständig, fundiert und nicht nur rechtlich, sondern umfassend aufgrund dieses zusätzlichen Spezialwissens auf Augenhöhe zu diskutieren (normalerweise zieht ein Anwalt für alle nicht rechtlichen Belange einen entsprechenden Fachmann zu Rate, da es schon ungewöhnlichen Fleiß, sehr großes Interesse an all diesen Berufen, einer schnellen Auffassungsgabe und letztlich einem überdurchschnittlich guten Gedâchtnis bedarf um sich freiwillig, weit über das übliche Fachwissens eines Fachanwaltes hinaus und neben der schon sehr zeitaufwendigen Anwaltstätigkeit, mit allen Berufen, die in meinem Fachgebiet eine Rolle spielen derart gründlich zu befassen, bis ich über ein zusätzliches, einem Bausachverständigen vergleichbares praktisches Fachwissen verfüge, und damit meine baurechtlichen Mandate in jedweder Hinsicht eigenständig umfassend bewerten kann, was immer einen erheblichen Wissensvorsprung vor dem Fachanwalt der Gegenseite mit sich bringt. Ich habe in den vergangenen Jahren immer wieder Angehörige, Freunde und Bekannte, letzte Jahr erst meine beste Freundin nachdem ihr Bauunternehmer Sie fast bis zur Verjährung mit der Mangelbeseitigung immer nur mündlich vertröstet hat. Von der Beauftragung des Herrn Müller bis zur zeitlich und finanziell erheblichen vollständigen Mangelbeseitigung bis 2 Wochen vor der gesetzlichen Verjährung vergingen keine drei Monate. Bis heute ist Kollege Müller meine unbestritte erste Anlaufstelle in Fragen des Bau- und Architektenrechtes, auch wenn und mittlerweile 150 km trennen, weil mir bis dato kein Baurechtler begegnet ist, der Rechtsanwalt Müller auch nur ansatzweise das Wasser reichen konnte. Also von mir eine ganz klare 10 von 10 und für mich in dem Bereich wirklich erste unbestrittene Wahl ist und bleibt

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