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1988 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Herr ..., in Büropartnerschaft mit einer Starnberger Immobilienfirma (Estate 5), war nach Beauftragung in 2018 in einem Rechtsstreit wg. Überbelegung einer Mietwohnung bei unzureichender Trittschtalldämmung (incl. selbständigem Beweisverfahren) als Anwalt des öfteren nur schwer erreichbar. Oft hatte ich das Gefühl abgewimmelt zu werden, was dazu führte, dass ich mich selbst aus Termingründen direkt an den beauftragten Gerichtsgutachter wenden musste. Das geschah zweimal, weshalb RA ... meinte das Mandat aus "berufsrechtlichen Gründen" kündigen zu müssen. Für eine Überleitungsphase bis ein anderer RA gefunden wurde, stand er im laufenden Verfahren nicht zur Verfügung. Obendrein weigert er sich bis heute die Vorschusszahlungen (über 2.200,- Euro) abzurechnen. Dieses Verhalten kann man weder als angemessen noch als seriös bezeichnen.