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Thüringen
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2002 Rechtsanwaltskammer Thüringen
Neben der Beratung und Vertretung im Konfliktfall führe ich auch Seminare in meinen Tätigkeitsgebieten durch. Gern bin ich bereit, speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. Auch im Rahmen fachübergreifender Seminare stehe ich selbstverständlich für Ihre weitere Qualifikation zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Bisherige Seminare:
Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz
Lohnt sich die Riester-Rente?
Änderungen im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes
Der neue Tarifvertrag zur Altersvorsorge im Öffentlichen Dienst
Juristische Handlungsmöglichkeiten von Mobbingopfern und Arbeitnehmervertretungen
Zuständigkeitsverteilung von örtlichem Personalrat und Gesamtpersonalrat
Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung
Veränderungen der Verwaltungsstruktur in Thüringen und ihre Auswirkungen auf die Personalratsarbeit
Änderung der Thüringischen Arbeitszei
Arbeitsrecht Der Schwerpunkt liegt hier zum Einen im Bereich der arbeitsvertraglichen Streitigkeiten, also insbesondere Vertragsabschluss, Geltendmachung von Lohnforderungen und Urlaubsansprüchen, Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Befristungen, Altersteilzeit, Elternzeit, Mobbing und Kündigungsschutz. Zum Anderen berate und vertrete ich bei Streitigkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz (Schwerpunkt: Thüringen, Sachsen und Bund) ergeben. Sozialrecht Im Zusammenhang mit einer qualifizierten arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung sind fundierte Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) unabdingbar. Dies gilt vorrangig im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. hinsichtlich der Vermeidung von Sperrfristen). Daneben können auch während der der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sozialversicherungsrechtliche Probleme (gesetzlicher Unfallschutz, Höhe der Krankenversicherungsbeiträge). Hier wie auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich einen sozialrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt gebildet. Daneben berate und vertrete ich auch umfassend im Bereich des SGB II ("Hartz IV"). Familienrecht Hier berate und vertrete ich Sie in Scheidungsverfahren oder bei der Berechnung/Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Einen wichtigen Bestandteil meiner familienrechtlichen Tätigkeit bilde die Beratung und Vertretung in Sorgerechtsverfahren. Hier strebe ich am Kindeswohl orientierte Lösungen an. Zivilrecht Neben den genannten Schwerpunkten bin ich im Zivilrecht tätig und stehe Ihnen bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Miet-/Leasingverträgen sowie bei der Vertragsgestaltung gern zur Verfügung.