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Stephan Neubert

Stephan Neubert

Rechtsanwalt

Habsburgerstr. 85
79104 Freiburg im Breisgau
Neuburg
Baden-Württemberg

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0761 33082
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0761 26345
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Bürozeiten

Montag 09:0017:00
Dienstag 09:0017:00
Mittwoch 09:0017:00
Donnerstag 09:0017:00
Freitag 09:0017:00

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1985 Rechtsanwaltskammer Freiburg

Über Stephan Neubert

Unsere Schwerpunkte sind überwiegend zivilrechtlich und liegen auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Verkehrsrechts – hier sowohl im Bereich der Ordnungswidrigkeiten als auch des Strafrechts, des Arbeitsrechts, des Erbrechts, des allgemeinen Vertragsrechts, des Kaufrechts und des Mietrechts. Wir kümmern uns in allen Ihren Angelegenheiten sehr persönlich um Sie, d. h. wir beraten Sie zunächst hinsichtlich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, gegebenenfalls auch um die finanzielle Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder beantragen auch die Prozesskostenhilfe. Besonders in Familien- und Führerscheinangelegenheiten geben wir Ihnen auch gerne eine Lebenshilfe und unterstützen Sie beim Umgang mit Ämtern und bei Anträgen auf Bewilligung von finanziellen Hilfen.


Unsere langjährige Berufserfahrung, fundierte Rechtskenntnisse und unser Engagement bei Ihrer Interessenvertretung sind die herausragenden Qualitäten unserer Kanzlei in Freiburg, wenn es um Rechtsfragen des täglichen Lebens geht. Die Jahrzehnte lange Treue unserer Mandanten zeigt das Vertrauen in uns. Wir sind im Besonderen auf den Bereich Scheidungsrecht sowie Verkehrsrecht, aber auch auf alle Angelegenheiten des Arbeitsrechts, Erbrechts und allgemeinen Zivilrechts im Raum Freiburg spezialisiert. Wir haben unseren Kanzleibetrieb so eingerichtet, dass Sie bei uns nur in Ausnahmefällen warten müssen. Termine vergeben wir nach Ihrer Kontaktaufnahme in der Regel binnen der nächsten 3 Tage. Zum Kreis unserer Mandanten gehören vorwiegend Privatpersonen, d.h. Einzelpersonen wie Heiratswillige (Ehevertrag), Scheidungswillige, verlassene Ehegatten, Arbeitnehmer, Erblasser (Testament) und Erben, Verkehrsteilnehmer (Unfallgeschädigte, Betroffene in Bußgeldverfahren), Vertragspartner (Käufer, Mieter, Versicherungsnehmer …).

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