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Stefan Johannes Freund

Stefan Johannes Freund

Rechtsanwalt

Asberger Str. 5
83607 Holzkirchen
Sommerau
Bayern

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08024 91157
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08024 4748777
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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1992 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Über Stefan Johannes Freund

Die Kanzlei wurde 1992 gegründet. Im Frühjahr 2005 ist Rechtsanwalt Stefan J. Freund innerhalb des Ortes in neue, moderne Kanzleiräume umgezogen.
Herr Rechtsanwalt Freund bietet seinen Mandanten ein sympathisches Ambiente in einer angenehmen Atmosphäre. Wer mit Problemen zu ihm kommt, wird sich zunächst von der offenen, freundlichen Gestaltung und Lage der Räumlichkeiten angenehm überrascht fühlen. Der Jurist legt großen Wert darauf, seinen Mandanten den Besuch zur Lösung der ja meist eher unangenehmen Rechtsprobleme so entspannt wie möglich zu gestalten. Menschlicher Umgang mit den vertraulich und ehrlich zu besprechenden Rechtsproblemen und aufmerksames Zuhören und Hineindenken in die Situation des Mandanten sind einer optimalen Lösungsfindung zuträglich und für ihn selbstverständlich.


Herr Rechtsanwalt Freund ist aufgewachsen in München. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte seinen Referendardienst in München und Miesbach. Seit 1992 ist Herr Freund als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig. Der Volljurist ist an allen Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch. Herr Rechtsanwalt Freund bearbeitet speziell Mandate auf den Gebieten Miet- und Pachtrecht, Versicherungsrecht, Familien- u. Erbrecht, Baurecht sowie Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Strafrecht zählen zu seinen häufigen Aufgaben. Im Mietrecht und Pachtrecht übernimmt der Jurist Mandate für Mieter oder Vermieter, Pächter oder Verpächter. Er steht als Rechtsbeistand zur Verfügung bei Fragen um Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietzins, Pacht, Pachtzeit, Kündigungen u. ä. Außerdem bietet er die Klärung rechtlicher Differenzen zwischen den Vertragsparteien um Schönheitsreparatur, Feuchtigkeitsschäden, Mängel der Mietsache, Mietminderung, Wohnungsrenovierung, Kaution et cetera.

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