Kanzlei Schneider & von Hagen
Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht
Von-Alten-Straße 8
30938 Burgwedel
Großburgwedel
Niedersachsen
- phone
- 05139 5020
- 05139 6068
- public
- www.schneider-vonhagen.de/
Montag |
08:00 – 13:00
14:00 – 18:00 |
Dienstag |
08:00 – 13:00
14:00 – 18:00 |
Mittwoch |
08:00 – 13:00
14:00 – 18:00 |
Donnerstag |
08:00 – 13:00
14:00 – 18:00 |
Freitag |
08:00 – 13:00
14:00 – 18:00 |
Das Team von Schneider & von Hagen
2 Anwälte
Rechtsgebiete
Allgemeines Zivilrecht Arbeitsrecht Ehe- und Familienrecht Familienrecht Grundstücks- und Immobilienrecht Immobilienrecht Miet- und Pachtrecht Mietrecht Pachtrecht Wohnungseigentumsrecht ZivilrechtÜber Schneider & von Hagen
Rechtsanwalt und Notar Gregor Schneider und Rechtsanwalt Nils von Hagen sind gemeinsam in der Von-Alten-Str. 8 in Burgwedel tätig. Herr Gregor Schneider ist außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Nils von Hagen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bewertungen für Schneider & von Hagen
Burgwedeler Anwaltsbüro Schneider v Hagen klagt wegen nicht vereinbarten 30 Euro durch alle Instanzen bis zur Eintragung in das Schuldenregister der Länder. Eine formlose Anfrage, ob an der Übernahme eines Vorganges Interesse bestände, löste, trotz Ablehnung beim Anwaltsbüro in der von-Alten-Straße in Burgwedel sofort eine Gebühr aus. Obwohl für jede Kostenpflicht gem BGB eine Übereinkunft nötig ist, gilt das für Anwälte offensichtlich nicht. Sie erheben ohne jegliche Zustimmung willkürliche Gebühren nach sogn RVG und bekommen dafür vor Gericht auch immer Recht. Wenn es um Geld geht, stimmen Studienkollegen in Anwaltschaft und Gericht auffallend seltsam überein, obwohl die Entstehung eines Vertrages im BGB klar geregelt ist. Aber was interessieren die Gesetze, wenn es um Gebührenoptimierung für Anwälte geht. Auch weitere Zahlungsaufforderungen per Mail ohne jegliche Rechnungstellung scheinen für das ... kein Problem zu sein. Wer morgen also einen Anwalt nach dem Wetter fragt, sollte mit Rechnungsstellung rechnen. Und das Amtsgericht Burgwedel wird wohl zustimmen.
In Burgwedel /Hannover veranlasste das Anwaltsbüro Schneider von Hagen, Von Alten Str. wegen 18 € die Eintragung in das Schuldenregister. Für die 18 Euro hatte das Büro weder eine Rechnung noch später eine Quittung gestellt. Später stellte das Anwaltsbüro eine Kostenforderung von 170 €, obwohl überhaupt kein Vorgang vor dem Landgericht Hannover entstanden war. Begründungsformulierung: (sic) allein die Absicht sich verteidigen zu wollen begründet bereits einen Anwaltsvergütungsanspruch.