Kanzlei Sandra Schönpflug
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Anton-Höfter-Str. 10
83646 Bad Tölz
Bayern
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- 08041 7962280
- 08041 7962282
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- www.rae-borcherdt-kurth.de/
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Über Sandra Schönpflug
Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Bad Tölz
Bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin verstehe ich mich als partnerschaftliche Beraterin, wenn es darum geht, klar definierte Ziele in einer rechtlichen Angelegenheit zu erreichen. Deswegen kläre ich mit Ihnen zunächst, was Sie mit meiner professionellen Unterstützung erreichen wollen, was wir erreichen können und was sinnvoll ist.
Ist das Ziel meiner Arbeit für Sie klar und sind Ihre Interessen geklärt, setze ich als Fachanwältin Ihre Ansprüche, Ihr Recht konsequent durch: außergerichtlich und vor Gericht. Und sollte der „richtige“ Weg eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite sein, unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines interessengerechten, nachhaltigen Kompromisses. Dabei liegen die Schwerpunkte meiner Arbeit als Rechtsanwältin auf dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht. Aber auch in allgemein zivilrechtlichen, vertragsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten unterstütze ich Sie gerne
Arbeitsrecht:
Im individuellen Arbeitsrecht stehe ich im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses (Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren, Arbeitsvertrag, Befristung, Teilzeit etc.), laufenden Arbeitsverhältnis, z. B. zum Thema Mutterschutz und Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitanspruch (Pflegeteilzeit etc.), Diskriminierung (AGG), Bonuszahlungen / Gratifikationen, Lohnzahlung und im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsvertrages, z. B. Abmahnung, (fristlose) Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, ausstehende Lohnzahlung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Abwicklungsvertrag, Wirksamkeit Befristung etc. zur Verfügung – in der außergerichtlichen Beratung ebenso wie in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht. Aber auch bei Anliegen im kollektiven Arbeitsrecht bin ich (Ihre) Ansprechpartnerin, z. B. im Zusammenhang mit Rechtsfragen zum Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich & Sozialplan bei Betriebsänderungen, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten etc.), Tarif(vertrags)recht (Anwendbarkeit, Allgemeinverbindlichkeit, Einbeziehung in Arbeitsvertrag etc.
Familienrecht:
Im Familienrecht stehe ich gerne zu folgenden Themen zur Verfügung, in der Beratung, der außergerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen und vor dem Familiengericht:
Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Regelung einer „wilden Ehe“, Beratung zum Thema Ehevertrag, im Vorfeld einer Hochzeit, im Kontext von Trennung & Scheidung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Aufhebung Ehevertrag etc.), Anerkennung der Vaterschaft, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung etc., Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (verheiratete, unverheiratete Eltern), Trennung(sfolgen) (Wohnrecht, Unterhalt in der Trennung etc.), Scheidung & Ehegattenunterhalt (einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung), Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennung(sfolgen), Zugewinn, Gewaltschutz