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Richard Albrecht

Richard Albrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eichkoppelweg 99
24119 Kronshagen
Schleswig-Holstein

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Bürozeiten

Montag 08:0017:00
Dienstag 08:0017:00
Mittwoch 08:0017:00
Donnerstag 08:0017:00
Freitag 08:0017:00

Rechtsgebiete

Arbeitsförderungsrecht Arbeitsrecht Ausbildungsförderungsrecht Behindertenrecht Berufsbildungsrecht

Über Richard Albrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne in allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen. Gerichtlich übernehme ich für Sie die Vertretung in Beschluss- und Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein und Hamburg sowie den Landesarbeitsgerichten in Kiel und Hamburg.

Folgende Rechtsgebiete sind Tätigkeitsschwerpunkte:

das Individualarbeitsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Kündigungsschutzrecht, das Arbeitnehmerschutzrecht


Ich vertrete Sie in allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen außergerichtlich und gerichtlich vor den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein und dem Landesarbeitsgericht in Kiel.
Auch übernehme ich für Sie Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.

Gerne berate ich Sie zum Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter, Schwangerer und Eltern in der Elternzeit oder zum Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz. Sonderkündigungsschutz haben Sie aber auch als Immissionsschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter oder als Mitglied einer Arbeitnehmervertretung.

Wenn Sie von einer Entlassung bzw. Kündigung betroffen sind, berate ich Sie zu den Voraussetzungen einer Wiedereinstellung im Betrieb oder auch zu Ihren Chancen eine Abfindung zu erzielen. In diesem Zusammenhang zeige ich Ihnen auch die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, wie z. B. Eintritt eines Ruhenstatbestandes oder Sperrzeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit, auf.

Die Betriebsparteien vertrete ich beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen und übernehme die Betreuung von Transfergesellschaften.

Weiter unterstütze ich die Betriebsparteien bei den Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, wie z.B. zur Arbeitszeit, Leistungsentlohnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.

Bei einem Betriebsübergang bzw. Teilbetriebsübergang berate ich Sie zu den speziellen Problemen des Überganges Ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber. Insbesondere informiere ich Sie zu den Unterrichtungspflichten des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers, zu Ihrem Widerspruchsrecht und dem Kündigungsverbot aufgrund des Betriebsüberganges.

Ich übernehme für Sie auch die individuelle Gestaltung und Ausarbeitung von befristeten und
unbefristeten Arbeitsverträgen.

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