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Über Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen




Das alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die wichtigste Rechtsquelle des Privatversicherungsrechts ist, stammte in seiner bisherigen Fassung von 1908. Zum 01.01.2008 ist ein neues VVG in Kraft getreten. In einigen Bereichen bestand seit längerer Zeit das Bedürfnis von Neuregelungen, um den Entwicklungen des Versicherungsmarktes und der Rechtspolitik gerecht zu werden. Dazu gehört nach dem Verständnis der beiden mit der Reform befassten Regierungskoalitionen insbesondere der Verbraucherschutz. Wichtige Institute des Versicherungsrechts sind in höchstrichterlicher Rechtsprechung entstanden und sind durch das neue VVG teilweise kodifiziert worden. Daneben sind Sonderregelungen aus dem VVG entfernt worden, die in der Gegenwart nur noch geringe Bedeutung haben; dies betrifft etwa die Hagelversicherung und die Tierversicherung. Die tiefgreifenden Änderungen hatten eine Neunummerierung des alten VVG zur Folge. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat gravierende Auswirkungen auf die Gebäude- und Wohnungswirtschaft. Die Anforderungen an energieeffizientes Bauen und die jetzt auch unter Umständen erzwungene Sanierung von Bestandbauten zwingt viele Eigentümer und vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften zu erheblichen Investitionen. Die von der EnEV vorgegebenen Maßnahmen betreffen zudem nicht nur Maßnahmen der Wärmeversorgung, sondern auch die energetische Qualität von Ausbauleistungen.