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Kanzlei Rechtsanwälte Kober & Kollegen

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64807 Dieburg Hessen

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Über Rechtsanwälte Kober & Kollegen

Unsere Kanzlei ist seit 1975 in Michelstadt tätig, seit 2010 ebenfalls in Dieburg. Unsere Rechtsanwälte decken mit Ihren Fachkenntnissen viele Rechtsgebiete ab. Eine klare Aufgabenverteilung innerhalb der Kanzlei macht es möglich, Ihnen für den jeweiligen Fall den spezialisiertesten Anwalt zur Seite stehen zu lassen. Sollten Sie ein Anliegen haben, welches außerhalb unserer Fachgebiete liegt, so werden wir Sie gerne an einen versierten Kollegen weiterleiten. Wir verstehen uns als Ihr rechtlicher Berater in allen rechtlichen Belangen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Verkehrsrecht.Bei unserer Beratung steht im Vordergrund, die für Sie beste Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zu finden, denn für jeden Mandanten kann - selbst bei gleich oder ähnlich gelagerten Fällen - eine andere Lösung sinnvoll sein.


Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsrecht Das Rechtsgebiet "Verkehrsrecht" umfasst insbesondere das Straßenverkehrsrecht und das Verkehrsunfallrecht. Angrenzende Gebiete wie Kfz-Versicherung und Autokauf unterfallen ebenfalls dem Verkehrsrecht. Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer oder der gegnerischen Versicherung durchsetzen können. Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich. Weitere Infomationen und hilfreiche Tipps zu diesem Thema finden Sie unter dem Menüpunkt "Unfallschadensabwicklung". Wettbewerbsrecht Werbung ist für die meisten Unternehmen sehr wichtig. Aufgrund einer umfangreichen Rechtsprechung ist das Wettbewerbsrecht unübersichtlich, so dass bei der Gestaltung von Werbematerialien schnell Fehler passieren können. Das kann einem Unternehmen teuer zu stehen kommen, da Konkurrenz und zum Teil unseriöse Abmahnvereine aufmerksam sind und dagegen vorgehen. Auch nach der Novellierung des UWG und den daraus resultierenden Liberalisierungen (z. B. Wegfall des Sonderveranstaltungsverbotes, Wegfall der Anzeigepflicht von Räumungsverkäufen) müssen auch weiterhin wettbewerbsrechtliche Regeln beachtet und eingehalten werden. Die Irreführung, die unsachgemäße Beeinflussung von z. B. Jugendlichen, unlautere Verkaufsförderaktionen, unzumutbare Belästigungen usw. sind auch zukünftig Verbotsadressen im Sinne des Gesetzes. Wir helfen Ihnen bei allen Ihren wettbewerbsrechtlichen Problemen schnell und unkompliziert. Gerne überprüfen wir Ihre Werbung oder Ihren Internetauftritt auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Wir weisen Sie auf wettbewerbsrechtliche Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten hin.