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Kanzlei Raderschadt Schmitz Haller RAe

Kanzlei für Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Am Brauhof 2
53721 Siegburg Nordrhein-Westfalen

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www.rechtsanwalt-in-siegburg.de/
Bürozeiten
Montag 08:3012:30
14:3017:30
Dienstag 08:3012:30
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Mittwoch 08:3012:30
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Das Team von Raderschadt Schmitz Haller RAe

2 Anwälte

Stefan Haller
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Franz Schmitz
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Über Raderschadt Schmitz Haller RAe

Die Rechtsanwälte Franz Schmitz und Rechtsanwalt Stefan Haller sind Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Siegburg. Sie beraten Immobilieneigentümer bzw. private und gewerbliche Vermieter umfassend in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts bzw. des Mietrechts. Dies beginnt bereits bei der Auswahl des Mieters. Auf Wunsch überprüfen wir für Sie, ob der Mietinteressent die Miete auch zahlen kann oder ob er bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist. Mitglieder von Haus und Grund Siegburg haben auch die Möglichkeit einen Solvenzcheck durchführen zu lassen.


Wir beraten Sie bei der Ermittlung der Höhe der angemessenen Miete. Im Wohnraummietrecht kann auf den Mietspiegel der Stadt Siegburg zurückgegriffen werden. Dieser weist die Höhe der ortsüblichen Miete in Siegburg unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage aus. Mietspiegel bestehen auch für die Nachbarstädte Troisdorf und Sankt Augustin. Bei der Ermittlung der angemessenen Miete für Gewerberäume in Siegburg und Umgebung können wir Sie ebenfalls auf Grundlage unserer langjährigen Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt kompetent beraten. Wenn im Verlauf des Mietverhältnisses Probleme auftreten z.B. die Miete wird nicht gezahlt, unterstützen wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Häufig treten auch bei der Beendigung eines Mietverhältnisses Probleme auf, wie z.B. muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen, darf der Mieter die Miete mit der Kaution verrechnen. Auch bei der Abwicklung des Mietverhältnisses unterstützen wir Sie bei der Abwicklung auftretender Probleme.