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Oliver Knapp

Oliver Knapp

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Frankfurter Landstr. 12
61440 Oberursel (Taunus)
Hessen

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06171 624662
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Bürozeiten

Montag 09:0012:30
14:0017:00
Dienstag 09:0012:30
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Mittwoch 09:0012:30
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Donnerstag 09:0012:30
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Freitag 09:0012:30

Sprachen

Deutsch, Englisch / Amerikanisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1990 Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Über Oliver Knapp

Herr Rechtsanwalt Oliver Knapp wird mit Ihnen ausführlich, besonders an Ihren persönlichen Vorgaben und Vorstellungen orientiert, sachliche Problemlösungen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage, entwickeln. Dafür erhalten Sie immer kurzfristig einen Besprechungstermin, sei es persönlich oder telefonisch. Selbstverständlich werden Sie auch immer über die Vorgehensweise und die Entwicklungen Ihres Falles informiert, in dem intern sichergestellt ist, dass alle Vorgänge Ihnen zeitgleich postalisch oder telefonisch mitgeteilt werden.


Im Bereich des Verkehrsstrafrecht und der Bußgeldverfahren habe ich für Sie umfangreiche Informationen und Informationsmaterial parat, mit denen ich Ihnen helfen kann, z.B. bei einem Führerscheinentzug wegen einer Alkoholfahrt oder des Erreichens der Punkte-Obergrenzen, auch eine MPU-Prüfung zu bestehen. Ich werde Sie gegenüber Dritten außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten und Ihnen helfen, „Ihr gutes Recht“ durchzusetzen. Selbstverständlich übernehme ich dabei auch die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung. Sie greifen auf ein eingespieltes, zuverlässiges Team zurück. Nachdem die einzelnen Rechtsgebiete wie z.B. Arbeits-, Miet- oder Verwaltungsrecht immer komplexer geworden sind, hat auch die Anwaltschaft die Notwendigkeit der Ausrichtung auf bestimmte Fachgebiete erkannt und durch Einführung einer Vielzahl von Fachanwaltschaften reagiert. Aber auch innerhalb dieser Fachanwaltsgebiete müssen Einzelpersonen und Wirtschaftsunternehmen kompetenten rechtlichen Rat von Spezialisten auf genau dem Gebiet erwarten, auf dem das Problem angesiedelt ist. Ich bin (fast) ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und des Fahrerlaubnisrechts, sowie dem Autokauf und der Reparatur sowie der Unfallabwicklung tätig. In fachübergreifenden Rechtsfällen setze ich auf die Kooperation mit anderen Anwaltskollegen die in zivil-, wirtschafts-, steuer- und verwaltungsrechtlicher etc. Beratung tätig sind, so dass immer eine optimale Betreuung und Interessenvertretung möglich ist. Zudem bin ich der zuständige, vom ADAC benannte, alleinige ADAC-Vertragsanwalt für den gesamten Hochtaunuskreis seit dem Jahre 2004.

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