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Kanzlei Michaela Schneider

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Über Michaela Schneider




Medizinrecht: Seit 20 Jahren vertritt die Kanzlei im Arzthaftungsrecht ausschließlich Patienten. Uns zeichnen aus — ausgewiesen durch den Fachanwalt für Medizinrecht: - Medizinrechtliche Spezialkenntnisse - Genauigkeit bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes, - immer ein offenes Ohr für die Sorgen unserer Mandanten sowie - hartnäckige Verhandlungsführung. Unsere Kompetenz spiegelt sich in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgen sowie in der Bewertung unserer Mandanten wieder. Neben dem Arzthaftungsrecht vertreten wir den betroffenen Patienten in allen mit dem Behandlungsfehler zusammenhängenden Fragestellungen, seien sie sozial-, versicherungs- oder arbeitsrechtlicher Natur. Wir können Patienten daher in allen Belangen umfassend vertreten. Im Arzthaftungsrecht geht es um Schmerzensgeld, Schadensersatz und sonstige Ansprüche. Arbeitsrecht: Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht, ausgewiesen durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwältin Anita Faßbender mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht. Die Kanzlei vertritt überwiegend die Arbeitnehmerseite. Wir helfen Ihnen bei - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abmahnung - Arbeitszeugnis - Sonstige arbeitsrechtliche Probleme