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Matthias Dols

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schlüterstraße 53
10629 Berlin
Charlottenburg

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www.ra-dols.de

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Bürozeiten

Montag 09:0018:00
Dienstag 09:0018:00
Mittwoch 09:0018:00
Donnerstag 09:0018:00
Freitag 09:0016:00

Sprachen

Deutsch, Englisch, Italienisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1994 Rechtsanwaltskammer Berlin

Über Matthias Dols

Als Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht in Berlin habe ich mich auf den Bereich des Immobilienrechts und hier insbesondere des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Grundstücksrechts, des Nachbarrechts und des Maklerrechts spezialisiert.


Schwerpunkte dabei sind:
Wohnraummietrecht, wie z.B.
• die Vertragsgestaltung, • die Überprüfung von Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit, • die Unterstützung bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, • die Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, • die Kündigung von Mietverträgen, • die Durchführung von Mahn- und Klageverfahren und
• Räumungsklagen.

Gewerbliches Mietrecht, wie z.B. - Vertragsgestaltung und -verhandlung von Gewerberaummietverträgen

Wohnungseigentum, wie z.B.
• die Begründung des Wohnungseigentums, • die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander, • die Verwaltung des Wohnungseigentums, • bauliche Veränderungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum, • Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen, • Anfechtungsklagen, • Wohngeldinkasso.

Als Notar übernehme ich alle hoheitlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Gestaltung und Beurkundung von Kaufverträgen, Teilungserklärungen und sonstigen Rechtsgeschäften rund um die Immobilie.

Meine immobilienrechtlichen Erfahrungen und Kenntnisse aus der anwaltlichen Beratung helfen dabei zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Bewertungen für Matthias Dols

star star star star star von SimoneSchulz am Sonntag, 28. August 2011

Nach langer Suche hatten mein Mann und ich eine wunderbare EG-Wohnung mit einem kleinen Garten gefunden. Für den Garten gab es ein Sondernutzungsrecht für den Wohnungsbesitzer, beschlossen auf der Eigentümerversammlung im Jahre 2008. Das Problem war ein kleiner Zusatz, der die Gültigkeit des Sondernutzungsrechts bis auf Widerruf durch die Eigentümerversammlung begrenzte. Da wären wir ja immer von dem Wohlwollen unserer zukünftigen Nachbarn abhängig gewesen. Nun sicherte uns der Verkäufer zu, dass Problem bis zum Notartermin zu lösen, aber ein Unbehagen blieb uns dennoch. Was wäre, wenn die Miteigentümer klagen und gewinnen? Gut, einer möglichen Klage kann man sicher nicht vorbeugen, aber die Möglichkeit des Gewinnes schon. Mein Mann meinte, dass das alles am Notar liege und dem Inhalt des Vertrages, den er aufsetzte. Nur, woran erkennt man einen Notar, der sich in der Materie auskennt. Mein Vater meinte, es gäbe keine Unterschiede bei den Notaren, allenfalls Notare mit mehr oder weniger Erfahrung. Im Netz hab ich dann einen Bericht gelesen, dass die Qualität des Notares auch durch dessen Spezialisierung als Rechtsanwalt beeinflusst wird. Also suchte ich nach einem Notar, der möglichst lange praktiziert und als Rechtsanwalt sich auf den Immobilienbereich spezialisiert hat. Das war gar nicht so einfach. Fündig geworden bin ich dann bei dem Rechtsanwalt und Notar Dols. Der hat sich unsere und die Vorstellungen des Verkäufers genau angehört und dann einen passenden Notarvertrag erarbeitet mit dem wir alle glücklich waren. Besonders gut fand ich, dass Herr Dols sich die Zeit genommen hat, die relevanten Passagen genau zu erklären und darauf zu achten, dass wir alle es verstanden hatten. Ich habe dann mit einem guten und sicheren Gefühl unterschrieben.

star star star star star von Christina Neugebauer am Freitag, 21. Oktober 2011

Ich habe mal wieder eine Eigentumswohnung knapp vor deren Zwangsversteigerung erworben. Das ist bereits das dritte Mal, dass ich auf diesem Weg günstig eine Eigentumswohnung erstanden habe. Der ganze Ablauf ist ziemlich aufregend und man braucht einen richtig ausgeschlafenen und engagierten Notar, der schnell reagiert, wozu auch die blitzartige Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs gehört. Dann ist es wichtig, dass den Gläubigern die Zustimmung zum Verkauf abgerungen wird, sodass die Wohnung tatsächlich nicht mehr versteigert wird. Bei einem Bekannten ist das nicht so professionell wie beim Notar Dols abgelaufen. Das Haus wurde versteigert, obwohl es vor dem Zwangsversteigerungstermin verkauft wurde und das Geld bereits auf dem Anderkonto lag. Deshalb schwöre ich auf den Notar Dols.

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