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Mathias Schmidt

Mathias Schmidt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Am Katzenbaumerschlag 13 A
67105 Schifferstadt
Rheinland-Pfalz

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06235 9573000
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06235 9573006
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www.schmidt-ra.de

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Bürozeiten

Montag 09:0012:00
14:0017:00
Dienstag 09:0012:00
14:0017:00
Mittwoch 09:0012:00
Donnerstag 09:0012:00
14:0017:00
Freitag 09:0012:00
14:0017:00

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2001 Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken

Über Mathias Schmidt

Die Kanzlei wurde 1998 gegründet. Mathias Schmidt arbeitet als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Frank Hoffmann. Die beiden Volljuristen haben unterschiedliche Schwerpunktbereiche, so dass sie sich bei der Bearbeitung ihrer Mandate sinnvoll ergänzen können.

Die Rechtsanwaltskanzlei ist im Gewerbegebiet von Schifferstadt, direkt an der Ausfahrt Schifferstadt-Ost auf der Bundesstraße B9. Die Büroräume liegen im Erdgeschoss des Gebäudes. Autofahrer finden ausreichend Parkplätze vor der Haustür der Kanzlei. Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel erreichen das Büro bequem mit der S-Bahn. Sowohl der Hauptbahnhof als auch der Südbahnhof sind nur 10 bis 15 Minuten Fußweg von der Rechtsanwaltskanzlei entfernt.


Herr Schmidt ist berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet und WEG-Recht zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Der Volljurist bietet schwerpunktmäßig Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Mietrecht, Verkehrsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und Inkassorecht an. Selbstverständlich werden auch sonstige Rechtsberatungen und Verfahren durchgeführt.

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) können Sie sich an Herrn Schmidt wenden bei Fragen um Eigentumswohnung sowie Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies ist er Ihr Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.

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