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Martin Krebs

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Weißgerbergraben 13
93047 Regensburg
Altstadt
Bayern

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0941 5674104
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www.kanzlei-krebs.de

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Bürozeiten

Montag 08:0017:00
Dienstag 08:0017:00
Mittwoch 08:0017:00
Donnerstag 08:0017:00
Freitag 08:0017:00

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1995 Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Über Martin Krebs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Martin Krebs. Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte: Baurecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Seit Kanzleigründung 1995 besteht ein besonderer Tätigkeitschwerpunkt unserer Kanzlei im Baurecht und Architektenrecht, dokumentiert durch den Rechtsanwalt Krebs von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehenen Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht

Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht und Ehe- und Familienrecht.


In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung … Arbeitsrecht Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub … Familienrecht Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft … Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld … Zwangsvollstreckungsrecht Rechtsanwalt Martin Krebs Wir vertreten im baurechtlichen Mandat die jeweils aus Ihrer Beteiligung am Bauvorhaben herrührenden individuellen Interessen, unter Berücksichtigung der je nach Einzelfall gegebenen rechtlichen, technischen aber auch wirtschaftlichen oder unternehmerischen Situation. Die rechtliche und vertragliche Vorbereitung und Beratung vor Verwirklichung, wie die anwaltliche Begleitung oder unter Umständen auch Abwicklung Ihres Bauvorhabens gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die außergerichtliche Vertretung, die Forderungsbeitreibung und die Prozessvertretung, wobei wir überregional tätig sind. Wir übernehmen für Sie im Baurecht: Gestaltung und Überprüfung baurechtlicher Verträge; Baurechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und Verhandlung, Interessenswahrnehmung im Vergaberecht, im Architektenrecht; Forderungseinzug und Forderungssicherung; Gerichtliche Vertretung u.a. im Bauprozess, im selbständigen Beweisverfahren u.v.m. Weiterhin ist Rechtsanwalt Krebs langjährig als Referent unter Anderem bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg sowie in der Referendarausbildung

Bewertungen für Martin Krebs

star star star star star Montag, 10. November 2014

ich habe ... um eine Beratung aufgesucht und wollte 5 Fragen beantwortet haben nicht mehr und nicht weniger, die Beratung hatte 30 Minuten gedauert, auf mehrfache Anfrage hatte er mir vor der Beratung nicht genannt wie hoch er prozentual nach der Höhe meiner Immobilie abrechnet, das Honorar betrug dann 1485,- EUR

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