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Kanzlei Möllenhoff Rechtsanwälte

Kanzlei für Steuerrecht

Königsstr. 46
48143 Münster
Altstadt
Nordrhein-Westfalen

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Das Team von Möllenhoff Rechtsanwälte

6 Anwälte

Almuth Barkam
  • Rechtsanwältin
Stefan Dinkhoff
  • Rechtsanwalt
Arne Kiehn
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
Hajo Nohr
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
Heiko Panke
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Thomas Weiß
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Über Möllenhoff Rechtsanwälte

Wir bieten Ihnen eine moderne anwaltliche Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten Steuerrecht, Außenwirtschaftsrecht, Zoll- und Exportkontrollrecht sowie im Internationalen Familienrecht. Ziel unserer Beratung ist es, gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung Ihrer Ideen und Vorstellungen zu schaffen. Auf Grund unserer Spezialisierung und Erfahrung im Bereich des Steuer- und Außenwirtschaftsrechts bieten wir Ihnen auch Lösungen grenzüberschreitender Probleme an. Hohe Qualität durch Spezialisierung und Erfahrung, ausgerichtet auf Ihre individuellen Bedürfnisse, ist dabei die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftssichere steuerliche und rechtliche Gestaltung und Beratung.


Zum steuerrechtlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei zählen die Beratung und Vertretung in folgenden Einzelbereichen: Steuerrecht: Beratung in steuerrechtlichen Fragen, Begutachtung einzelner Fragestellungen des materiellen Steuerrechts. Steuerverfahrensrecht: Betreuung von Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide, Vertretung in Finanzgerichtsprozessen der I. Instanz (Finanzgerichtsverfahren) und II. Instanz (Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof). Gestaltungsberatung: Vertragsgestaltung in steuerrechtlicher Hinsicht im Rahmen von Erbschaftsgestaltungen (Unternehmensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge), Steuerabwehrmaßnahmen im Hinblick auf bevorstehende Steuerreformen, Investitionsgestaltungen und Gesellschaftsumstrukturierungen etc. Steuerstrafverteidigung: Die Intensivierung der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen in jüngster Vergangenheit, beispielsweise durch den zunehmenden Einsatz von Computertechnik, sowie die vor allem auf EU-Ebene verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden führen zu einer effizienteren strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit der Behörden. Daher kann bereits die präventive Beratung die Gefahr der steuerstrafrechtlichen Verfolgung minimieren. So können bei Vorliegen bestimmter Entdeckungsrisiken, wie beispielsweise bei Betriebsprüfungen, Erbschaften/Unternehmensnachfolge oder Streitigkeiten im Gesellschafterkreis von uns die steuerstrafrechtlichen Aspekte überprüft werden. Gesellschaftsrecht: Hier beraten wir Sie unter anderem bei der Gründung von Gesellschaften auch im Ausland, der steuerlichen Beratung von Gesellschaften sowie der Beratung bei Unternehmenskäufen und Gesellschaftsumstrukturierungen.