phone

Kanzlei Lehmann

Kanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Hindenburger Str. 2
17268 Templin Brandenburg

phone
03987 2358790
print
03987 2358795
public
www.lehmann-der-rechtsanwalt.de
Bürozeiten
Montag 08:0017:00
Dienstag 08:0017:00
Mittwoch 08:0017:00
Donnerstag 08:0017:00
Freitag 08:0013:00

starbewerten

Das Team von Lehmann

2 Anwälte

Jörg Lehmann
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Heike Bott
  • Rechtsanwältin

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Erbrecht Miet- und Pachtrecht Mietrecht OWi-Recht Strafprozessrecht Strafrecht Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Verkehrszivilrecht

Über Lehmann

Rechtsanwalt Jörg Lehmann und Rechtsanwältin Heike Bott haben die Kanzlei im April 2010 gegründet, wobei beide Rechtsanwälte bereits zu diesen Zeitpunkt über eine langjährige Erfahrung im rechtsanwaltlichen Bereich verfügten. Wir beraten und vertreten Sie in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht. Hierzu haben wir in sämtlichen Bereichen diverse Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten geführt und können Ihnen so kompetente Auskünfte und Vertretung gewährleisten. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam werde wir die rechtlichen Probleme Ihres Falles analysieren und Ihnen die Lösungswege aufzeigen.


Rechtsanwalt Jörg Lehmann und Rechtsanwältin Heike Bott haben die Kanzlei im April 2010 gegründet, wobei beide Rechtsanwälte bereits zu diesen Zeitpunkt über eine langjährige Erfahrung im rechtsanwaltlichen Bereich verfügten. Wir beraten und vertreten Sie in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht. Hierzu haben wir in sämtlichen Bereichen diverse Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten geführt und können Ihnen so kompetente Auskünfte und Vertretung gewährleisten. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam werde wir die rechtlichen Probleme Ihres Falles analysieren und Ihnen die Lösungswege aufzeigen. Haben Sie keine Angst vor den Anwaltskosten. Sofern Sie im Besitz einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung sind, übernimmt diese vertragsgemäß die anfallenden Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch; im übrigen beraten wir Sie gern unverbindlich im persönlichen Gespräch über die Höhe des anfallenden Anwaltshonorars.