Kanzlei Lehmann
Kanzlei für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hindenburger Str. 2
17268 Templin
Brandenburg
- phone
- 03987 2358790
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- public
- www.lehmann-der-rechtsanwalt.de
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Das Team von Lehmann
2 Anwälte
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Erbrecht Miet- und Pachtrecht Mietrecht OWi-Recht Strafprozessrecht Strafrecht Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht VerkehrszivilrechtÜber Lehmann
Rechtsanwalt Jörg Lehmann und Rechtsanwältin Heike Bott haben die Kanzlei im April 2010 gegründet, wobei beide Rechtsanwälte bereits zu diesen Zeitpunkt über eine langjährige Erfahrung im rechtsanwaltlichen Bereich verfügten.
Wir beraten und vertreten Sie in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht. Hierzu haben wir in sämtlichen Bereichen diverse Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten geführt und können Ihnen so kompetente Auskünfte und Vertretung gewährleisten.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam werde wir die rechtlichen Probleme Ihres Falles analysieren und Ihnen die Lösungswege aufzeigen.
Rechtsanwalt Jörg Lehmann und Rechtsanwältin Heike Bott haben die Kanzlei im April 2010 gegründet, wobei beide Rechtsanwälte bereits zu diesen Zeitpunkt über eine langjährige Erfahrung im rechtsanwaltlichen Bereich verfügten. Wir beraten und vertreten Sie in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht. Hierzu haben wir in sämtlichen Bereichen diverse Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten geführt und können Ihnen so kompetente Auskünfte und Vertretung gewährleisten. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam werde wir die rechtlichen Probleme Ihres Falles analysieren und Ihnen die Lösungswege aufzeigen. Haben Sie keine Angst vor den Anwaltskosten. Sofern Sie im Besitz einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung sind, übernimmt diese vertragsgemäß die anfallenden Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch; im übrigen beraten wir Sie gern unverbindlich im persönlichen Gespräch über die Höhe des anfallenden Anwaltshonorars.