Kanzlei Kzl. Eckstein & Kollegen

Kanzlei für Strafrecht

Pettenkoferstr. 33
80336 München
Bezirksteil St. Paul
Bayern

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089 411199666
public
www.eckstein-kollegen.de/
Bürozeiten
Montag 08:3018:00
Dienstag 08:3018:00
Mittwoch 08:3018:00
Donnerstag 08:3018:00
Freitag 08:3016:30

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Das Team von Kzl. Eckstein & Kollegen

2 Anwälte

Dr. Christian Fröba
Frank T. Eckstein
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Strafrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Über Kzl. Eckstein & Kollegen

Wir sind eine ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen Münchens und insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bundesweit tätig. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Fachanwälte für Strafrecht und beraten und vertreten Einzelpersonen sowie Unternehmen in jeder Verfahrenslage. Wir bieten exzellente Rechtskenntnisse, wirtschaftliches Verständnis, strategisches Geschick und absolute Diskretion.


Wir sind in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Unsere langjährige Erfahrung bringt jedoch eine Spezialisierung auf besondere Tätigkeitsschwerpunkte mit sich. Hierzu zählen wir in erster Linie das Wirtschaftsstrafrecht in jeder Form, das Steuerstrafrecht und das Arztstrafrecht. Wir sind auch behilflich bei der Aufklärung strafrechtlicher Sachverhalte in Unternehmen, aber auch häufig mit Wiederaufnahmen von Strafverfahren betraut. Alle Mitarbeiter der Kanzlei sind dafür besonders ausgebildet und qualifiziert. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet sowohl für den einzelnen Betroffenen und seine Angehörigen, als auch für betroffene Unternehmen eine besondere Belastung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sind wir mit den Eigengesetzlichkeiten dieser besonderen Rechtsmaterie bestens vertraut. Wir können dabei unter Berücksichtigung sich ständig ändernder Strafgesetze und der dazugehörigen Rechtsprechung jedem einzelnen Mandanten eine auf seine besondere Situation abgestimmte, innovative und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie anbieten. Dabei betrachten wir es auch als unsere Aufgabe, die notwendigen Begleiterscheinungen eines Strafverfahrens in anderen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Berufsrecht, Familienrecht, Steuerrecht etc.) durch Hinzuziehung versierter Kollegen aus den entsprechenden Rechtsgebieten zu berücksichtigen. Wir können dabei auf einen großen Kreis kompetenter und erfahrener Berater zurückgreifen.