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Kanzlei Klaus-Peter Ciesla

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Über Klaus-Peter Ciesla

Als Rechtsanwalt habe ich mich auf Sozialrecht spezialisiert - meine Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Hartz 4), Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe Außerdem bin ich auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Hier beschäftige ich mich insbesondere mit dem Arzthaftungsrecht. Gerne berate ich Sie soweit möglich aber auch in anderen Rechtsfragen des täglichen Lebens. Sprechen Sie mich einfach an.


Das Haupttätigkeitsfeld meiner Kanzlei ist derzeit das Sozialrecht. Sozialrecht ist der Überbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Diese sind hauptsächlich in den einzelnen Teilen des Sozial- gesetzbuches geregelt. • SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II, Hartz IV) • SGB III Arbeitsförderung • SGB V gesetzliche Krankenversicherung • SGB VI gesetzliche Rentenversicherung • SGB VII gesetzliche Unfallversicherung • SGB IIX Kinder- und Jugendhilfe • SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen • SGB XI Soziale Pflegeversicherung • SGB XII Sozialhilfe In SGB I, SGB IV und SGB X finden sich allgemeine und Verfahrensvorschriften, zu den genannten Sachgebieten. Weitere wichtige Regelungen finden sich außerdem beispielsweise im Unterhaltsvorschussgesetz (UHG), Bundesausbildungsförderungs- gesetz (BAFöG), Wohngeldgesetz (WGG) oder Bundeselterngeldgesetz (BEGG). Im Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist schließlich das Verfahren vor den Sozialgerichten geregelt. Im Zusammenhang mit Problemen rund um Arbeitslosengeld und ALG II sprechen Betroffene auch oft von „Arbeitsrecht“, was jedoch leicht missverständlich ist. Die genannten Leistungen werden zwar in der Regel ganz oder zum Teil von der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) erbracht. Dies hat jedoch bis auf einige kleine Schnittmengen nichts mit dem Arbeitsrecht im klassischen Sinne zu tun - also beispielsweise Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Tarifvertrag, Betriebsrat usw. Hierfür gibt es Rechtsanwälte, die sich direkt auf diese Materie spezialisiert haben. Als Ihr Anwalt berate ich Sie zu ihrer persönlichen Situation, prüfe Ihre Bescheide von den entsprechenden Behörden, lege gegebenenfalls für Sie Widerspruch ein und/oder vertrete Sie im Falle einer Klage bei den Sozialgerichten bzw. beantrage für Sie einstweiligen Rechtsschutz, wenn die Mühlen der Bürokratie zu langsam malen oder sich scheinbar gar aufgehört haben zu bewegen.