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Kanzlei Oelbermann u. Koll.

Kanzlei für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht

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88045 Friedrichshafen
Zeppelindorf
Baden-Württemberg

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Das Team von Kanzlei Oelbermann u. Koll.

2 Anwälte

Peter Oelbermann
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Claus Weber
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsgebiete

Mietrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Über Kanzlei Oelbermann u. Koll.

Fachanwälte für Insolvenzrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht


Insolvenzrecht Rechtsanwalt Peter Oelbermann ist seit 1992 im Insolvenzrecht tätig. Am 03.11.2000 wurde er zum Fachanwalt für Insolvenzrecht ernannt. Vereidigter Buchprüfer ist er seit dem 31.08.1990. Aus seiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Liquidator hat er umfangreiche Erfahrung mit der Sanierung und Liquidierung von Unternehmen. Die Beratung von Schuldnern und die Erarbeitung individueller Konzepte zur Insolvenzabwendung bilden einen weiteren Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Strafrechtliche Fragestellungen bleiben dabei nicht außer Acht. Verbraucher finden in ihm außerdem einen verlässlichen Partner auf ihrem Weg zur Restschuldbefreiung. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Rechtswalt Oelbermann hat langjährige Erfahrung als Zwangsverwalter, auch für gewerbliche Objekte. Als Berater von Schuldnern und Gläubigern entwickelt er Strategien für die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Rechte im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Strafrecht Rechtsanwalt Oelbermann ist seit dem 26.07.1999 Fachanwalt für Strafrecht. Strafverteidigung ist nach seiner Überzeugung Kommunikation. Überzeugung gelingt nur im Dialog mit allem am Strafverfahren Beteiligten in den dafür zur Verfügung stehenden Formen. Ziel einer jeden Verteidigung ist es, gegenüber den Strafverfolgungsorganen den Mandanten als Person erfahrbar und damit auch sein Verhalten als nachvollziehbar zu vermitteln. Strafverteidigung endet dabei nicht mit Eintritt der Rechtskraft einer Verurteilung. Die Strafvollstreckung bietet zahlreiche, oft vernachläßigte Ansätze für die Abkürzung von Strafen. Verteidigungshandeln kann hier angesichts von Überlastung der Vollzugsbehörden in hohem Maße effizient sein. Verteidigung im Strafvollzug wäre ohne fundierte Kenntnisse im Ausländerrecht unvollkommen.