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Johann Kohlschmidt

Johann Kohlschmidt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Zweibrückenstr. 674
84028 Landshut
Nikola
Bayern

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0871 20947155
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www.strafrecht-verkehrsrecht-landshut.de/

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Bürozeiten

Montag 09:0018:00
Dienstag 09:0018:00
Mittwoch 09:0018:00
Donnerstag 09:0018:00
Freitag 09:0016:00

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2005 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Über Johann Kohlschmidt

Ich berate und vertrete meine Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und des Verkehrsrechts.

Bewusst beschränke ich mein Spektrum auf wenige ausgewählte Fachgebiete, für die ich aufgrund besonderer praktischer Erfahrung und theoretischer Kenntnisse die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" erhalten bzw. erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teilgenommen habe.

Durch die Spezialisierung kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten.


Selbstverständlich ist es mir grundsätzlich durch die generalistische Ausbildung und langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt möglich, meine Mandanten auch in anderen Rechtsgebieten zu beraten. Jedoch ziehe ich es unter Umständen- im Interesse des Mandanten - vor, ihn an kompetente und spezialisierte Kollegen zu überweisen. Jeder Mandant hat das Recht, seine Interessen bestmöglich vertreten zu lassen. Dies ist heutzutage nur möglich durch die Spezialisierung und ständige Fortbildung in einzelnen Fachbereichen.

Gerne kann ich mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch abklären, ob eine Vertretung durch mich erfolgt, oder ob eine Verweisung an einen spezialisierten Kollegen im Einzelfall sinnvoller erscheint.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist.

Im Verkehrszivilrecht ist es mein Ziel, die Ansprüche meines Mandanten zu sichern und durchzusetzen. Die Erfahrung mit Haftpflichtversicherern zeigt, dass diese sich vordergründig bemühen, für den Geschädigten möglichst komplikationslos die gesamte Abwicklung zu übernehmen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer verständlicherweise stets im eigenen Interesse handelt und versucht, seine Kosten möglichst niedrig zu halten. Das bedeutet im Gegenzug, dass der Versicherer den Geschädigten auf zahlreiche berechtigte Ansprüche nicht hinweisen wird. Auch kürzen die Versicherer häufig berechtigte Ansprüche. Darum ist es sinnvoll, mit der Unfallregulierung von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

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