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Jan Froehlich

Jan Froehlich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Saarbrücker Str. 14
10405 Berlin
Prenzlauer Berg

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030 4401330
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0171 2601100
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Über Jan Froehlich

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht und berate mittelständische Unternehmen, Kommunen (Städte und Gemeinden), Kreative und Existenzgründer. Meine Tätigkeiten umfassen die Beratung bei der Vertragsgestaltung auch in Spezialfragen sowie die Vertretung vor Gericht in Berlin sowie dem gesamten Bundesgebiet. Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beschäftigt sich mit Fragen des deutschen und europäischen Markenrechtes, des Urheberrechtes, des Designrechtes, dem Gesetz gegen den Unlauteren Geschäftsverkehr, dem Patent- und Geschmacksmusterrecht sowie dem Lizenzrecht, dem Vergaberecht sowie dem Kartellrecht. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht berate ich Unternehmen im Bereich des Softwarerechtes, des Datenschutzrechtes, dem Zivilrecht im Bereich des Internets (Urheber- und Markenrecht sowie dem Recht des Elektronischen Geschäftsverkehrs).
Zudem beschäftige ich mich mit Fragen des Kunst- und des Äußerungsrechtes.


Ich bin seit vielen Jahren in München und Berlin als Rechtsanwalt tätig und berate Mandanten aus der Bundesrepublik sowie dem Europäischen Ausland. Ich habe in Freiburg i. Brsg. und Berlin sowie London (LL.M. - University of London - spezialisiert auf den Bereich des Geistigen Eigentums) ) studiert und war in einer mittelständischen und einer Großkanzlei tätig.

Dabei zählen zu meinen Mandanten sowohl mittelständische Unternehmen, Kreative aus den Bereichen der Musik, der Literatur, der Kunst oder kreative Berufe wie Maler*Innen, Schriftsteller*Innen, Musiker*Innen, Modemacher*Innen oder Zeichner*Innen. Die Bereiche, für welche ich als Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz besonders qualifiziert bin, sind das Markenrecht für deutsche oder europäische Marken, das Urheberrecht, das Lizenz- und Kartellrecht sowie das Vergaberecht.

Als Fachanwalt für das Informationstechnologierecht berate ich meine Mandant*Innen und vertrete diese vor Gericht in Fragen des Software- und Lizenzrechtes, des Datenschutzes, des Internetrechtes (Urheber-, Marken- und Designrecht, Recht des Elektronischen Geschäftsverkehrs, TMG, Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb).

In Fragen des Kunstrechtes berate ich Galerien und Künstler, habe einen Aufsatz zu dem Thema "Die elektronische Galerie" (ZUM 2003, S. 453 - 462) verfasst und vertrete Künstler*Innen gegen Raubkopien.

Im Bereich des Äußerungsrechtes (Presserecht, Medienrecht, Rundfunkrecht) habe ich ebenfalls einen Aufsatz zu dem Thema "Meinungsäußerungsfreiheit ohne Schmähkritik" (AfP 2016, 312- 318) verfasst.

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