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Brandenburg
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1998 Brandenburgische Rechtsanwaltskammer
Im Vordergrund der Betreuung meiner Mandanten steht deren umfassende Beratung. Um eine dem Mandanten voll zufriedenstellende Beratung leisten zu können, ist die Erforschung seines tatsächlichen Willens und Begehrens erforderlich. Aus diesem Grunde lautet auch in der Regel der erste Satz: „Was wünschen Sie ?“ Hierauf aufbauend wird der Sachverhalt er- forscht und die Rechtslage ermittelt. In der Regel kann aufgrund dieser Sachverhalts- und Rechtslagen- ermittlung eine umfassende Beratung erfolgen und die rechtlichen Möglichkeiten daraus abgeleitet werden. Ca. 10 % der anwaltlichen Tätigkeit in meiner Kanzlei macht das Beratungsfeld aus. Hierbei wird wie vorliegend dargestellt, dem Mandanten die Rechtslage nach Erforschung des Sachverhaltes mitgeteilt und eventuelle Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise dargestellt.