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2011 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Herr Rechtsanwalt Harald Stehr sieht seine Aufgabe als Strafverteidiger darin, eine Waffengleichheit zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Beschuldigten herzustellen sowie in einem ordnungsgemäßen Verfahren das beste Ergebnis für den Mandanten zu erzielen. Gerade im Jugendstrafrecht, bei Anklagen im Bereich der Betäubungsmittel und bei der Erwartung von Haftstrafen, ist Rechtsanwalt Stehr bei zahlreichen spektakulären und mitunter medienwirksamen Verfahren für die Interessen seiner Mandanten tätig gewesen