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Kanzlei Hammerstein und Partner Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaft mbB

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Über Hammerstein und Partner Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaft mbB

Hanselaw Hammerstein und Partner sind Rechtsanwälte mit Büros in Hamburg und Berlin. Unsere Partner betreuen die Bereiche Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie IT- und Medienrecht. Einzelne Partner sind auch Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Diese Spezialisierungen nutzen wir für die rechtliche und steuerliche Gestaltungsberatung und für die Vertretung in Streitfällen. Den Qualitätsvergleich mit größeren Sozietäten scheuen wir nicht; was die Effizienz, die Geschwindigkeit sowie die Kosten angeht, lieben wir solche Vergleiche sogar.


Die gestaltende Beratung von Unternehmen, Unternehmern und privaten Mandanten ohne solide Bilanz- und Steuerkenntnisse ist nach unserer Überzeugung wie Autofahren ohne Bremsen - kann gutgehen, muss aber nicht. Das in unserer Sozietät besonders ausgeprägte Tätigkeitsfeld „Steuerrecht“ rundet daher zum einen die zivil- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsberatung ab. Daneben betreiben wir „Steuerrecht pur“ für eigene Mandanten und als Netzwerkpartner renommierter norddeutscher Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien. Wir haben langjährige Erfahrungen bei der Gründung, der Umstrukturierung, der Finanzierung, der Fusion und dem Verkauf von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen der unterschiedlichsten Rechtsformen im In- und Ausland. Dabei haben wir nicht nur die typischen mittelständischen Transaktionen bei GmbHs, GmbH & Co. KGs, KGs und OHGs betreut, sondern sind auch für eine Reihe von AGs tätig. Unter anderem haben wir drei Börsengänge erfolgreich begleitet. Mit Vorliebe kümmern wir uns auch um „Exoten-Fälle“ wie etwa Umwandlungen von gemeinnützigen Vereinen in gemeinnützige GmbHs. Wir schauen immer auf steuerliche Konsequenzen und Optimierungsmöglichkeiten. Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht ist kompliziert, da Rechtsordnungen verschiedener Staaten und internationale Regeln - z.B. Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Recht - aufeinander treffen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, für unsere Mandanten tragfähige, wirtschaftlich beherrschbare Lösungen zu liefern und Steuern zu optimieren. Wir verfügen über langjährigen Beratungserfahrungen in allen Segmenten der audiovisuellen und multimedialen Medienwirtschaft sowie den Printmärkten. Dabei liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt, neben dem bürgerlichen und dem öffentlichen Medienrecht, auf den Querschnittsbereichen, die dem Medienwirtschaftsrecht zuzuordnen sind.Dazu gehören das Filmrecht mit dem Film-Urhebervertragsrecht, dem Film-Steuerrecht und dem Film-Rechnungslegungsrecht sowie dem Film-Finanzierungsrecht.