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Geipel Rechtsanwaltskanzlei

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Über Geipel Rechtsanwaltskanzlei

Neue Rechte für Anleger, Kreditinstitute müssen in vielen Fällen zurückzahlen von Rechtsanwalt Ulrich Geipel, Friedberg/Hessen


Neue Rechte für Anleger bei Haustür-Krediten für Kapitalanlagen Das Haustürwiderrufsrecht von Verbrauchern erfaßt auch Kreditverträge und kann nur durch ordnungsgemäße Haustürwiderrufsbelehrung zum Erlöschen gebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 13.12.2001 festgestellt. Die entgegenstehenden deutschen gesetzlichen Regelungen waren europarechtswidrig und sind inzwischen korrigiert. Das wurde auch der Kreditwirtschaft erst durch das Urteil vom 13.12.2001 bewußt. Dementsprechend haben die Kreditinstitute fast ausnahmslos erst danach begonnen, in Haustürsituationen abgeschlossene Kreditverträge auch mit ordnungsgemäßen Belehrungen nach Haustürwiderrufsrecht zu versehen. Altverträge sind mithin praktisch ausnahmslos widerruflich. Widerrufsrechte verjähren nicht

Bewertungen für Geipel Rechtsanwaltskanzlei

star star star star star Dienstag, 19. März 2013

Ich gehöre sicher nicht zu den Menschenzu viel. Mein Vermieter hat sich in meiner Abwesenheit Sachen rausgenommen, die würde ich nicht mal meinen nächsten Verwandten, wenn ich welche hätte, zugestehen. Die Quittung hat er jetzt bekommen. Dabei die ständig auf der Suche nach Konfrontation sind. Aber was zu viel war, war einfach sehr geholfen hat mir die Frau Michel, die ihres Zeichens Anwältin in der Kanzlei Geipel ist.