Kanzlei Eber Schäder Schäfer Springmann Rechtsanwälte Partnerschaft
Kanzlei
Hackenstr. 7
80331 München
Bezirksteil Hackenviertel
Bayern
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Über Eber Schäder Schäfer Springmann Rechtsanwälte Partnerschaft
Kanzlei für Familien-und Erbrecht mit internationalen und ausländischen Recht. Wir sind vier Rechtsanwälte. Spezialisierungen für internationales und ausländisches Ehe- und Familienrecht, sowie Erbrecht.
Länder wie Brasilien, Frankreich, England und Griechenland im Fokus.
Bewertungen für Eber Schäder Schäfer Springmann Rechtsanwälte Partnerschaft
RA Dierk Schäfer Hr. Rechtsanwalt Schäfer wurde mit der " Nachlassabwicklung" von mein Geschwistern beauftragt . Da ich beschwert bin da in Testament bzgl.Anordnungen hinsichtlich der Testamentsvollstreckung (Dauervollstreckung) angeordnet wurde hatte ich die Erbschaft ausgeschlagen gegenüber dem Nachlassgericht. Damit ich mich die Lage versetzten kann, um mein Anspruch (Pflichtanteil) zu ermitteln und geltend zu machen, hatte ich um Auskunft ersucht. Nachdem dies nicht gefruchtet hat habe ich mir nunmehr ein Anwalt genommen.Lustigerweise behauptet Hr. Schäfer meine Angaben sein unzuverlässig es sei nicht eindeutig sichtbar gewesen, dass ich das Erbe Ausgeschlagen hätte und mein Pflichtanteil geltend machen will. Seltsam vermag aber, dass mit Niederschrift ich „ die Erbschaft aus allen Gründen“ gegenüber dem AG Rosenheim ausgeschlagen habe. . Nanu? Unzuverlässig?Nichts ersichtbar.Wie das? Zudem aber erwarte dieser die Mitteilung über die wirksamen Ausschlagung. Bekanntermaßen prüft das Nachlassgericht nicht ob die Ausschlagung der Erbschaft wirksam ist. Das Nachlassgericht bestätigt allenfalls den Eingang der Ausschlagungserklärung. Leider vergisst der Gute RA über die Wirksamkeit einer Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme hat das Nachlassgericht grundsätzlich erst im Erbschein verfahren zu befinden. Wenn man es beantragt, erhält man vom Nachlassgericht eine Bestätigung, wonach die Ausschlagungserklärung bei Gericht eingegangen ist. Über die Wirksamkeit der Ausschlagung ist mit dieser Bestätigung aber nichts ausgesagt Auch die gewünschte Bestätigung bekam dieser vom AG.Ist ja Ulkig.Unzuverlässige Angaben? Spezialist für Familien und Erbrecht?Zitat: Ich liebe München und seine Theater. Man merkt es.