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1998 Rechtsanwaltskammer Bamberg
Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltkanzlei Dr. Udo Ostermann
Unsere Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Es werden mietrechtliche, arbeitsrechtliche, schadenersatzrechtliche und vertragsrechtliche Mandate bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Banken- und Kapitalanlagerecht sowie dem versicherungsrechtlichen Bereich.
Neben einer inzwischen zehnjährigen Erfahrung im Banken- und Kapitalanlagerecht liegt unsere Stärke in der individuellen Bearbeitung jedes Mandats.
Um Mandanten umfassend beraten zu können, kooperieren wir mit einer Steuerberatungskanzlei sowie einem Versicherungsberater und einem Versicherungsmathematiker.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch oder über unsere Webseite.
Ich habe einen klassischen Riesterrentenversicherungsvertrag mit Garantieverzinsung. Anfang 2018 erhöhte ich meinen Eigenbeitrag, um die volle staatliche Zulage weiterhin zu erhalten. Folgend wurde mein Erhöhungsbeitrag anders verzinst, als der bis dato eingezahlte Eigenbeitrag. Der Unterschied war groß, da der Zinssatz für den Erhöhungsbeitrag weniger als die Hälfte war. Für mich war es selbstverständlich den Eigenbeitrag zu erhöhen, da ich die volle staatliche Zulage nicht verschenken wollte. Jedoch war es für mich nunmehr unverständlich, warum meinem Eigenbeitrag nunmehr eine Staffelverzinsung zukam. Zufällig nahm ich in einer Zeitschrift die gleiche Thematik auf,wobei dort Herr Rechtsanwalt Dr. Ostermann zitiert wurde. Herr Dr. Ostermann bezog sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Bamberg und äußerte sich kritisch zu dieser Praxis der Staffelverzinsung. Daraufhin legte ich unter Bezug auf das Gerichtsurteil von Bamberg gegenüber dem Vorstand meinesVersicherers Widerspruch ein, der abgewiesen wurde. Auch gegenüber dem Ombudsmann konnte ich meine mit Urteil nachgewiesen Rechtsauffassung nicht durchsetzten. Folgend suchte ich anwaltliche Hilfe bei Herrn Dr. Ostermann. Herr Dr. Ostermann sorgte dafür, dass gegenüber meiner Riesterrentenversicherung eine völlig neue Gesprächskultur entstand. Insbesondere gilt es hier hervorzuheben, wie Herr Dr. Ostermann meine Interessen durchsetzte.Herrn Dr. Ostermann forderte dem Riesterrentenversicherer eine Erklärung ab, in der der gesamte Eigenbeitrag zum Garantiezins des Abschlussjahres gezahlt wird.Den Weg den Herr Dr. Ostermann bestritten hatte, war auch sehr interessant. Von Anfang an sprach Herr Dr. Ostermann von einem Schaden den die Riesterrentenversicherung mir gegenüber verursacht habe und nahm so die Riesterrentenversicherung hinsichtlich meiner anwaltlichen Kosten in die Pflicht.Trotz meiner vorhandenen Rechtsschutzversicherung wurden mir durch die Art und Weise keinerlei anwaltliche Kosten auferlegt und die Kosten dem Versicherer zugewiesen.Selbst nach einem Jahr fordert Herr Dr. Ostermann einen aktuellen Versicherungsschein von mir ab, um die Umsetzung zu prüfen. Vielen Dank für die immer schnelle, wirklich sachbezogene sowie vor dem Hintergrund der Kosten clevere Fallübernahme. Selbst mein Wohnsitz nahe Berlin war ohne persönlichen Kontakt vor Ort zum Anwalt in Bamberg dabei nicht hinderlich.